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Alle wahlberechtigten Kremserinnen und Kremser sind am Sonntag, 7. Oktober, aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen. Wahlstichtag ist der 9. Juli.
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltages das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 7. Oktober 1996 und älter), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag in der Stadt Krems seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
Das Wählerverzeichnis liegt von 30. Juli bis 3. August für alle Wahlsprengel im Rathaus Krems, Zimmer 7 (Wahlamt), täglich von 8 bis 12 Uhr, und am Dienstag, 31. Juli, bis 20:00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb von zehn Tagen ab Beginn der Auflagefrist kann jeder Staatsbürger und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates unter Angabe seines Namens und seiner Adresse gegen das Wählerverzeichnis Einspruch erheben. Wahlvorschläge können bis spätestens 29. August, 12:00 Uhr, eingebracht werden. Diese werden nach Prüfung durch die Stadtwahlbehörde spätestens am 13. September, 16:00 Uhr, veröffentlicht. Nähere Infos: www.krems.gv.at/wahlen (ab Mitte Juli)
04.07.2012